Wenn Sie in Brasilien in Immobilien investieren wollen, benötigen Sie folgende Informationen
Jeder Bürger kann in Brasilien Immobilien kaufen, auch Ausländer*.
Welche Dokumente sind für den Kauf von Immobilien für Ausländer in Brasilien erforderlich:
– Reisepass – oder wenn Sie bereits in Brasilien registriert sind, Ihr RNE (Registro Nacional de Estrangeiro) oder Ihr dauerhaftes Visum (Permanência)
– CPF (Cadastro de Pessoa Física), die Registrierung des einzelnen Steuerzahlers bei der Finanzbehörde (Secretaria da Fazenda); wenn der Käufer verheiratet ist, in Brasilien oder im Ausland, werden auch das CPF und die Heiratsurkunde des Ehepartners benötigt.
Um die CPF-Registrierung in Brasilien zu erhalten, müssen Sie mit Ihrem Reisepass und dem Einreisevisum für Brasilien zu einem beliebigen Bundesfinanzamt (Receita Federal – RF) in den wichtigsten brasilianischen Städten gehen. Die Eintragung kann auch durch eine öffentliche Vollmacht mit bestimmten Befugnissen erfolgen, die sogar im brasilianischen Konsulat ausgestellt werden kann. In diesem Fall ist zusätzlich zum Ausfüllen des Formulars zur Registrierung von Einzelpersonen als Steuerzahler eine beglaubigte Kopie der im Wohnsitzland des Ausländers verwendeten Identität sowie die Identität des Bevollmächtigten und die Vollmacht erforderlich.
Für alle Schritte empfehlen wir jemanden, der portugiesisch spricht und sich mit der brasilianischen Bürokratie auskennt – oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Welche Dokumente werden für den Kauf von Immobilien für im Ausland lebende Ausländer benötigt:
– Reisepass – oder wenn Sie bereits in Brasilien registriert sind, Ihr RNE (Registro Nacional de Estrangeiro) oder Ihr dauerhaftes Visum (Permanência)
– CPF (Cadastro de Pessoa Física). Das CPF kann auch bei den brasilianischen Konsulaten im Herkunftsland des Ausländers oder in Brasilien durch einen Bevollmächtigten beantragt werden, und wenn der Käufer verheiratet ist, wird auch das CPF des anderen Ehepartners für den Kauf benötigt;
– Öffentliche Vollmacht, die im brasilianischen Konsulat des Herkunftslandes des Ausländers beglaubigt, in Brasilien in den Ämtern für Titel und Dokumente registriert und übersetzt wurde, mit vollen Befugnissen, um zu kaufen, Urkunden und private Verträge zu unterzeichnen und alle Angelegenheiten vor den Notaren, dem Immobilienregister (Registro de Imóveis – CRI) und dem Bundesfinanzamt (Receita federal – RF) zu klären, um die Immobilie, die im Namen des Ausländers erworben wurde, in Brasilien zu legalisieren.
Verfahren beim Kauf der Immobilie:
Es obliegt einem Fachmann der Branche, einem Techniker für Immobiliengeschäfte und einem bei CRECI registrierten Immobilienmakler, die Unterlagen einzusehen und die Bescheinigungen einzuholen, um zu überprüfen, dass dem Verkauf der Immobilie keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen – unsere Partner sind ausgezeichnete Immobilienmakler und können dies für Sie überprüfen oder eine zweite Meinung einholen, wenn Sie Zweifel haben und eine zweite Meinung einholen möchten. Kontaktieren Sie uns einfach.
Die öffentliche Urkunde (Escritura Pública) und das Grundbuchamt (Registro Imobiliário):
Der Kauf einer Immobilie kann nur durch eine öffentliche Urkunde (Escritura Pública) erfolgen, ein Dokument, das nach dem Gesetz beim Grundbuchamt (Cartório de Registro Imobiliário) eingetragen werden kann. Die öffentliche Urkunde (Escritura Pública) der Immobilie kann in jedem Notariat ausgestellt werden.
*Die einzigen Beschränkungen, die für Ausländer gelten, beziehen sich auf den Erwerb von Grundstücken auf dem ländliche Gebiete, auf dem Meer und entlang der Grenzen; die Beschränkungen gelten nicht im Falle einer autonomen Einheit von Eigentumswohnungen, wie z.B. dem Erwerb von Wohnungen in einem Gebäude, das sich auf einem Grundstück auf dem Meer oder an Land befindet. Die Verfassung der Föderativen Republik Brasilien sieht vor, dass das Gesetz den Erwerb von Landeigentum durch Ausländer regelt und einschränkt, während der Erwerb von städtischem Eigentum frei bleibt. Es sei darauf hingewiesen, dass der Erwerb von Immobilien in Brasilien Ausländern nicht das Recht gibt, ein Visum irgendeiner Art zu erhalten.
Als Ausländer können Sie keine Unternehmen aus den Bereichen Journalismus, Rundfunk und Bild erwerben – nur Brasilianer, die seit mehr als 10 (zehn) Jahren geboren oder eingebürgert sind – oder juristische Personen, die nach brasilianischem Recht gegründet wurden und ihren Sitz im Land haben. Diese Unternehmen müssen mindestens 70% (siebzig Prozent) des Kapitals in den Händen von gebürtigen oder eingebürgerten Brasilianern haben, die notwendigerweise die Leitung des Unternehmens und die Verantwortung für die Auswahl des ausgestrahlten und von der öffentlichen Gewalt regulierten Programms ausüben.
Photos: Brasilien Entdecken Magazin